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Erfolgsmodell Kooperation - Betriebsaufsicht
Das Problem
Gerade kleinere Gemeinden haben in ihren Hallen- und Freibädern häufig nur Rettungsschwimmer im Einsatz. Diese dürfen aber lediglich die Wasseraufsicht übernehmen. Der Betrieb eines Hallen- oder Freibades ist aber nur möglich, wenn eine Fachkraft für die Betriebsaufsicht nachgewiesen werden kann. Aufgrund des Merkblattes 94.05 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. und des Bundesfachverbandes Öffentliche Bäder e.V. soll die Betriebsaufsicht in Bädern von Fachkräften ausgeübt werden. Zu den Fachkräften im Sinne des Merkblattes zählen lediglich Fachangestellte für Bäderbetriebe (Schwimmmeistergehilfen) und Geprüfte Meister für Bäderbetriebe (geprüfte Schwimmmeister).
Die Lösung Entstanden war die Idee einer Kooperation durch die konkrete Anfrage einer Gemeinde im Zollernalbkreis.
Mehr Informationen erhalten Sie bei: Herr Thomann, 07431/160-1921 |

